Beschlussvorlage - VO/GV02/2015-0553

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Haushalt 2015 ist ein Neubau des Gehweges von ca. 40 Metern entlang der Dorfstraße in Höhe des Zweckverbandes bis zur Einmündung „Windmühlenweg“ vorgesehen, um den kompletten Lückenschluss des Gehweges durch den Ort herzustellen. (siehe Anlage 1)

 

Dieses Vorhaben macht jedoch nur Sinn, wenn der vorgelagerte Bereich des Gehweges von der Fußgängerampel bis zum Zweckverband auf einer Länge von ca. 160 Meter erhalten bleibt. (siehe Anlage 2, Bilder 1 bis 4)

Eine Erhaltung zieht jedoch einen baldigen Neubau dieser 160 Meter nach sich, da der Gehweg hier uneben und veraltet ist.

Ein Neubau ist nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde zwar möglich, kann sich aber aufgrund der speziellen Schutzmaßnahmen für die Alleebäume als kostenintensiv gestalten und wird für die (beidseitigen) Anwohner der Dorfstraße beitragspflichtig.

 

Somit gilt zwischen folgenden Varianten abzuwägen :

a)      Den vorhandenen, 160 Meter langen Gehweg von der Fußgängerampel bis zum Zweckverband führenden Gehweg, zu erhalten und in absehbarer Zeit beitragspflichtig zu erneuern und den Lückenschluss zum Windmühlenweg ebenfalls beitragspflichtig herzustellen.

Letzteres beinhaltet neben den eigentlichen Bauleistungen auch die Vermessung und den Grunderwerb vom Zweckverband, der Eigentümer des Grund und Bodens ist.

oder :

b)      Den vorhandenen, 160 Meter langen Gehweg von der Fußgängerampel bis zum Zweckverband führenden Gehweg, zurück zu bauen und auf den Lückenschluss zum Windmühlenweg zu verzichten. Bürger nutzen sodann ausschließlich den Gehweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite, der dort ab der „Storchenallee“ vor dem letzten Grundstück (Haus Nr. 29) bis auf Höhe des Windmühlenweges weitergeführt werden könnte (Länge ca. 35 Meter, Baufreiheit vorhanden.

Hier entfallen Vermessung und Grunderwerb, da der 35 Meter lange Gehweg auf dem Flurstück der Landesstraße entstehen würde.

Zu beachten ist dabei ein nötiger Fahrbahnwechsel für Fußgänger, wenn diese in den Windmühlenweg oder auf den Radweg nach Wietow wollen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushalt 2015 sind für den Lückenschluss des Gehweges vor dem Zweckverband 5.000,00 Euro vorgesehen.

 

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Anlagen

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