Beschlussvorlage - VO/GV02/2015-0558

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Lübow beschließt das Einvernehmen der Überschreitung für das Flurstück 202/1, Flur 1, Gemarkung Levetzow festgesetzte Baugrenze im Hofbereich

zu erteilen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Eheleute Marion und Hartmut Neitzel stellen den Antrag auf Überschreitung der Baugrenze auf dem ihnen gehörenden Grundstück in Levetzow.

Im hofseitigen Bereich wird die Baugrenze durch den geplanten Gebäudeerker und die Garage um 2,10 m überschritten. (Die Überschreitung mit einer Garage ist zulässig - § 23 (5) der Baunutzungsverordnung).

Grund für den Antrag auf Befreiung zur Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes in Bezug auf die Baugrenze, ist die vorgesehene Weiternutzung eines vorhandenen Feldsteinsockels.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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