Beschlussvorlage - VO/GV02/2015-0558
Grunddaten
- Betreff:
-
Einvernehmen zum Bauantrag, hier: Überschreitung der für das Flurstück 201/1, Flur 1, Gemarkung Levetzow festgesetzten Baugrenze im Hofbereich
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sabine Bahnemann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Lübow
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Vorberatung
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18.08.2015
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lübow
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Entscheidung
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08.09.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Eheleute Marion und Hartmut Neitzel stellen den Antrag auf Überschreitung der Baugrenze auf dem ihnen gehörenden Grundstück in Levetzow.
Im hofseitigen Bereich wird die Baugrenze durch den geplanten Gebäudeerker und die Garage um 2,10 m überschritten. (Die Überschreitung mit einer Garage ist zulässig - § 23 (5) der Baunutzungsverordnung).
Grund für den Antrag auf Befreiung zur Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes in Bezug auf die Baugrenze, ist die vorgesehene Weiternutzung eines vorhandenen Feldsteinsockels.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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567,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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