Beschlussvorlage - VO/GV03/2015-0352

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Groß Stieten beschließt die Änderung der Postleitzahl des Ortsteils Neu Stieten von 23966 auf die einheitliche Postleitzahl 23972 wie die Gemeinde Groß Stieten.

 

Die Gemeinde Groß Stieten beschließt für die kommunale Straße von der B 106 bis zum Flurstück 19/4, Flur 1, Gemarkung Neu Stieten       

 

den Straßennamen  ________________________.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Ende Juni wurde durch den einzigen betroffenen Eigentümer des Ortsteils Neu Stieten schriftlich der Antrag gestellt, dass die Gemeinde die vorhandene Wohnanschrift inklusive Postleitzahl ändert.

Aufgrund der verschiedenen Postleitzahlen zwischen Hauptort und Ortsteil würde es immer wieder zu Verwechslungen bzw. Nichtzustellungen kommen.

Da die Postleitzahl nur im Zusammenhang mit  der Post geändert werden kann, wurde Kontakt dahingehend aufgenommen.

Eine Änderung könnte bis zum 14.09 an die Deutsche Post weitergegeben werden. Diese würde dann im Online Portal ab dem 01.01.2016 sichtbar.

 

Der Antragsteller gab folgende Vorschläge zur Namensvergabe: Kastanienweg oder Stietener Weg.

Der neue Straßenname sollte für die Einmaligkeit und das Auffinden nur einmal im PLZ Bereich 23972 vorkommen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten von der Deutschen Post werden nicht erhoben, die finanziellen Kosten für die Umbennung (KFZ, Firma) sind vom Antragsteller zu tragen,

die Kosten des Straßennamenschildes trägt die Gemeinde

 

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Anlagen

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