Beschlussvorlage - VO/GV04/2015-0362
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Birgit Lappann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Metelsdorf
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Entscheidung
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15.09.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Metelsdorf beschließt, gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:
Stieglitz, Reinhard Metelsdorf, am 10.07.2015 = 250,00 Geldspende für Erntefest
Garten-u.Landschaftsbau
Felix Baumann Beidendorf, am 13.07.2015 = 150,00 Geldspende für Erntefest
Pahl,Ernst-Otto Dorf Mecklenburg, am 14.07.2015 = 200,00 Geldspende für Erntefest
Fenske, Renè, Martensdorf, am 20.07.2015 = 150,00 Geldspende für Erntefest
Libind Wärmepumpen GmbH, am 25.08.2015 = 150,00 Geldspende für Erntefest
Ummo Fink, Klüßendorf, am 27.08.2015 = 250,00 Geldspende für Erntefest
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Bei Beträgen über 100 entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 KV M-V.