Beschlussvorlage - VO/GV04/2015-0370

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Metelsdorf bewilligt gemäß § 50 Kommunalverfassung M-V überplanmäßige Aufwendungen und überplanmäßige Auszahlungen

in Höhe von 1.000,00 Euro

für die Durchführung von Elektroinstallationsarbeiten im Dorfgemeinschaftshaus.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für den Beamerbetrieb im Dorfgemeinschaftshaus soll ein Multimediaanschluss sowie ein A/B Umschalter für Mikrofone und symmetrische XLR Signale installiert und eingerichtet werden. Die geplanten Mittel im Produktkonto – Unterhaltung Dorfgemeinschaftshaus in Höhe von 1.500 € sind bereits verbraucht. Für die Ausführung der Installationsarbeiten ist die Bewilligung überplanmäßiger Mittel notwendig.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Es fallen überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 1.000,00 Euro bei dem Produktkonto 04/57300.5231000 an. Eine Deckung der Aufwendungen kann nicht aufgezeigt werden, da der Ergebnishaushalt der Gemeinde Metelsdorf bereits einen Fehlbedarf ausweist.

Überplanmäßige Auszahlungen fallen in Höhe von 1.000,00 Euro bei dem Produktkonto 04/57300.7231000 an. Die überplanmäßigen Auszahlungen werden aus liquiden Reservemitteln der Gemeinde Metelsdorf gedeckt.

 

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