Beschlussvorlage - VO/GV04/2015-0371

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Metelsdorf bewilligt gemäß § 50 Kommunalverfassung M-V

überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 33.000,00 Euro

für den Ausbau des Weges zum Metelsdorfer Graben.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit dem Haushaltsplan 2015 und der überplanmäßigen Beschlussfassung vom 15.07.2015 stehen für den Ausbau des Weges zum Metelsdorfer Graben finanzielle Mittel in Höhe von 110.000,00 Euro zur Verfügung.

Der tatsächliche Leistungsumfang der Kostenberechnung, die Grundlage des überplan-mäßigen Beschlusses war, war nicht voll erfasst. Weiterhin ging das Planungsbüro bei der Kostenermittlung in einigen Positionen von wesentlich niedrigeren Preisen aus, als sie vom günstigsten Bieter angeboten wurden. Die aktuell ermittelten Gesamtkosten für den Wegausbau zum Metelsdorfer Graben betragen 143.000 Euro. Somit entstehen zusätzliche Kosten von 33.000 Euro.

 

Zuwendungen wurden nochmals neu beantragt und in Höhe von 92.800 € bewilligt. Im Haushalt 2015 waren 68.400 € geplant. Zur anteiligen Deckung der Mehrkosten stehen somit zusätzliche Einzahlungen von 24.400 Euro zur Verfügung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Überplanmäßige Auszahlungen von 33.000 Euro entstehen im Produktkonto 04/54100.7853006.

Zur anteiligen Deckung der überplanmäßigen Auszahlungen stehen überplanmäßige Einzahlungen aus der Förderung der Maßnahme in Höhe von 24.400 Euro im Produktkonto 04/54100.6814206 zur Verfügung. Die verbleibenden 8.600 Euro werden aus liquiden Reservemitteln der Gemeinde Metelsdorf finanziert.

 

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