Beschlussvorlage - VO/AA07/2015-0335

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf der Grundlage des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes – SchStG M-V vom 13. September 1990, zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Juli 2010 (GVOBl. S. 329) wählt der Amtsausschuss Herrn Rolf Baustian aus Lübow zur Schiedsperson der gemeinsamen Schiedsstelle des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Herr Dietrich Walter legte nach langjähriger Tätigkeit als Schiedsmann sein Amt zum 31.07.2014 nieder. Die Niederlegung wurde durch das Amtsgericht Wismar bestätigt.

Die Schiedsstelle des Amtes ist seitdem mit einer Schiedsperson (Gunter Förster) besetzt. Jede Schiedsperson wird nach § 2 SchStG M-V durch mindestens eine weitere Schiedsperson vertreten. Durch öffentliche Bekanntmachungen im Mäckelbörger Wegweiser haben sich keine weiteren Personen für dieses Amt beworben

 

Herr Baustian stellt sich in der AAS persönlich vor. .

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Aufwendungen für die Aus-und Weiterbildung 2016 sollten für die Neueinführung einer Schiedsperson 1.000 Euro betragen (bisher 500 bzw. 800 Euro).

 

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