Beschlussvorlage - VO/GV10/2015-0448

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Hohen Viecheln.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 6 Absatz 2 d des Kommunalabgabengesetzes – KAG M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl. M-V 2005 S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833), ist bei der Gebührenberechnung ein Kalkulationszeitraum zu Grunde zu legen, der bei der Straßenreinigung nicht mehr als fünf Jahre umfassen soll. Weichen  am Ende eines Kalkulationszeitraumes die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab, so sind Kostenüberdeckungen spätestens innerhalb von drei Jahren nach Ende des abgeschlossenen Kalkulationszeitraums auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden. Die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung vom 12.12.2012 war zu überarbeiten, da die für die Gebührensätze zu Grunde gelegte Kalkulation die Jahre 2008 bis 2011 umfasste.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

siehe Gebührensatzung

 

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Anlagen

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