Beschlussvorlage - VO/GV04/2008-058

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Metelsdorf bewilligt gemäß § 52 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern, überplanmäßige Ausgaben für Grunderwerbskosten

 

In Höhe von                                    2.700,00 €.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Metelsdorf hatte bereits für den Ankauf des Flurstückes 45/2 Flur 1, in der Gemarkung Metelsdorf finanzielle Mittel in Höhe von 60.000 € bereitgestellt.

Damit wurde die 1. Rate für den Grundstückskauf beglichen.

Für allgemeine Grunderwerbskosten wurden für das Haushaltsjahr 2008 insgesamt 2.000 € geplant. Davon stehen noch 1.367,99 € zur Verfügung.

Die noch verfügbaren Mittel für Grunderwerbskosten reichen jedoch nicht aus, für die Zahlung der Grunderwerbssteuer in Höhe von 3.983,00 € zum getätigten Grundstücksankauf.

Es werden rund 2.700 € noch benötigt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Ausgaben fallen an:   HHST  88000.93200      Grunderwerbskosten

Deckungsvorschlag:         HHST  88000.93220      Flurerneuerungsverfahren

(Mittel der allgem. Rücklage sind vollständig verplant)

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