Beschlussvorlage - VO/GV01/2008-127

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Dorf Mecklenburg stimmt der Befreiung vom Punkt 2.2. der Örtlichen Bauvorschrift des B-Plans Nr. 1 „Wohngebiet Karow“ der Gemeinde Dorf Mecklenburg auf dem Flurstück 98/41, Flur 1, der Gemarkung Karow, zu.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Familie Liedtke stellt einen Bauantrag zum Umbau eines Einfamilienhauses – Neubau einer Gaube - auf dem Flurstück 98/41, Flur 1, der Gemarkung Karow. Hierzu beantragen sie eine Befreiung vom Punkt 2.2 „Dachaufbauten, Dacheinschnitte“ des B-Planes Nr. 1 „Wohngebiet Karow“ der Gemeinde Dorf Mecklenburg, da die Gaubenlänge ca. 33,3% der Trauflänge entspricht.

 

Im Punkt 2.2. der Örtlichen Bauvorschrift des B-Plans Nr. 1 heißt es dazu: „Die Summe der Längen der Dachaufbauten und Dacheinschnitte darf zusammen ¼ der gesamten Trauflänge des jeweiligen Gebäudes nicht überschreiten“.

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