Beschlussvorlage - VO/GV08/2015-1593

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.             Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen billigt die erneuten Entwürfe des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung der baulichen Anlagen und die zugehörige Begründung und bestimmt diese für die erneute Auslegung.

 

2.             Der Plangeltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14A für das Gebiet „Gallentin Süd“ wird wie folgt begrenzt:

-            im Norden und Nordosten durch das Ferienlager „Ulis Kinderland“,

-            im Osten durch Wiesen- und Hochstaudenfluren,

-            im Süden und Südwesten durch die Straße „Am See“,

-            im Westen durch die rückwärtigen Grundstücke der bebauten Grundstücke Alte Dorfstraße Nr.13 – Nr. 27.

3.             Die erneuten Entwürfe des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung der baulichen Anlagen und die zugehörige Begründung sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der erneuten öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

4.             Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4a Abs. 3  BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren erneut zu beteiligen.

 

5.             In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Bad Kleinen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

6.             Weiterhin ist mitzuteilen, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach  § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Bad Kleinen hat die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die Planunterlagen, bestehend aus Planzeichnung Teil (A), dem Text Teil (B) und den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen sowie die Begründung lagen in der Zeit vom 23.04.2015 bis zum 26.05.2015 zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. In Auswertung der vorgetragenen Belange und abgegebenen Stellungnahmen ergeben sich Anregungen und Stellungnahmen, die im Planverfahren beachtlich sind und zu einer Änderung des Planentwurfes führen.

 

Der Vorhabenträger hat das Erschließungskonzept präzisiert. Die innere Erschließung des Planänderungsbereiches wird verändert. Die geplante private Erschließungsstraße mit der erforderlichen Wendeanlage wird nicht wie ursprünglich beabsichtigt bis in die nördliche Spitze des Plangebietes geführt, sondern verkürzt. Die nördlich gelegenen fünf Ferienhausgrundstücke werden über Geh-, Fahr-und Leitungsrechte an die private Erschließungsstraße angebunden. Innerhalb der privaten Erschließungsflächen soll eine Bündelung aller Versorgungsleitungen einschließlich des neu zu errichtenden Schmutzwasserhauptkanals und des zu sanierenden Gewässers II. Ordnung erfolgen.

 

Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vorgetragenen Belange zum Bodenschutz und Regelungen zum vorhandenen Bestand gilt es entsprechend zu beachten.

 

Die FFH- und SPA-Verträglichkeitsuntersuchungen werden Gegenstand der Verfahrensunterlagen und sind erforderlich und Voraussetzung für den Nachweis der Anwendbarkeit des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB.

 

Darüber hinaus wurden die sich aus der Abwägung ergebenden klarstellenden Belange in den Unterlagen zum erneuten Entwurf ebenso beachtet.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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