Beschlussvorlage - VO/GV01/2015-1018
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme der Gemeinde Dorf Mecklenburg im Rahmen der Anhörung des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr zur Vergabe der Konzessionen für den Linienverkehr ab dem 01.01.2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Roswitha Hoppe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
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Entscheidung
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27.10.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg nimmt zu den vorliegenden Unterlagen des Verkehrskonzeptes wie folgt Stellung:
? Die Ankunfts- und Abfahrtszeiten der Alternativen Bedienform (ABF) müssen an die Abfahrtszeiten der Hauptlinie angepasst werden.
? Die ABF für die Ortsteile Moidentin und Petersdorf ist unbedingt dauerhaft zu erhalten.
? Alle derzeit vorhandenen Bedarfshaltestellen für den Schülerverkehr, die nicht im Fahrplan enthalten sind und in der Vergangenheit angefahren wurden, sollen zu den Zeiten des Schülerverkehrs bei Bedarf angefahren werden.
? Die Kosten für erforderliche bauliche Maßnahmen zum Ausbau oder Neubau für Haltestellen im Rahmen der Schaffung des Knotenpunktes Dorf Mecklenburg sind durch den Träger des Nahverkehrs zu zahlen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch die Firma NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH wurden für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2025 die Buslinien im Landkreis Nordwestmecklenburg zur Betreibung beantragt. Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern gibt den Gemeinden bis spätestens 30.10.2015 die Möglichkeit, im Rahmen der Anhörung dazu ihre Stellungnahmen abzugeben.
Aufgrund eines neuen Konzeptes zum ÖPNV gibt es Hauptlinien mit Knotenpunkten. Zu den Knotenpunkten werden die Orte, die nicht an der Hauptlinie liegen, durch die Alternativen Bedienformen (ABF) angebunden. Im Fahrplanentwurf sind diese nicht optimal auf die Hauptlinien abgestimmt.
Die Deutsche Bahn hält den Haltepunkt Petersdorf im Dezember 2012 gestrichen, da er nicht mehr den Anforderungen genügt. Damit haben die Einwohner von Petersdorf und Moidentin nur noch über einen Busverkehr die Möglichkeit, mit Dorf Mecklenburg verbunden zu werden.
In Absprache mit dem Landkreis und den jetzigen Busunternehmen wurden im Bedarfsfall Haltestellen für den Schülerverkehr eingerichtet, die nicht im Fahrplan enthalten sind und an denen der Bus nur bei Bedarf hält. Diese Haltestellen sollen auch weiterhin bedient werden, wenn der Bedarf dafür besteht.
Durch das neue Verkehrskonzept gibt es grundsätzliche Änderungen im Busverkehr. Dorf Mecklenburg ist zum Knotenpunkt geworden, an dem die Busse im Taktnetz fahren, die Busse aus dem Ergänzungsnetz kreuzen und der Zubringerverkehr aus den einzelnen Richtungsbändern ankommt und anfährt. Damit ergibt sich durch das neue Verkehrskonzept für die Gemeinde Dorf Mecklenburg ein höheres Verkehrsaufkommen. Alle dazu erforderlichen Veränderungen in baulicher Hinsicht müssen dementsprechend durch den Träger des Personennahverkehrs, hier der Landkreis NWM, getragen werden.
Für die Gemeinde Dorf Mecklenburg ändert sich beim Busverkehr folgendes:
Die Linie 235 Schwerin-Wismar wird im Taktnetz geführt und fährt damit mehrmals täglich, auch an Sonn- und Feiertagen Dorf Mecklenburg an.
Die Linien 280 Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen-Gallentin,
254 Rambow- Dorf Mecklenburg
251 Wismar-Dorf Mecklenburg-Bobitz Wismar
421 Karow-Kritzow
gehören zum Ergänzungsnetz und decken den Schülerverkehr während der Schulzeit ab.
Außerhalb der Schulzeit sind die dort an dem Ergänzungsnetz gelegenen Haltestellen der Ortsteile über die Alternative Bedienform (ABF) mit dem Taktnetz und dem Knotenpunkt Dorf Mecklenburg verbunden.
In den Ferien und zu bestimmten täglichen Zeiten sind über die ABF auch die Ortsteile und Haltestellen mit dem Knotenpunkt Dorf Mecklenburg verbunden, die entweder im Ergänzungsnetz nicht oder nur zu den Abfahrtszeiten für die Schüler angefahren werden.
Näheres ist der Anlage 1 zu entnehmen
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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