Beschlussvorlage - VO/GV01/2015-1005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt dem Antrag auf Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften, hinsichtlich der Einfriedungshöhe im Bebauungsplan Nr. 6 „Wohngebiet Dorf Mecklenburg Süd“, Gemarkung Dorf Mecklenburg, Flur 2, Flurstück 394 zuzustimmen.

Es soll die Einfriedung in einem Bereich von 5m, beginnend ab 8m von der westlichen Grundstücksgrenze aus gesehen, von der zulässigen Höhe abweichen und zwar auf eine Höhe der Einfriedung von bis zu 3,50m.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Grundstückseigentümer Nachtkoppel 21 beabsichtigen einen Befreiungsantrag hinsichtlich der Einfriedungshöge zu stellen.

Laut B-Plan ist das Höchstmaß entlang der Grenzen festgesetzt.

0,80m entlang der öffentlichen Verkehrsfläche und seitlich bis zur festgelegten straßenseitigen Baugrenze

1,80m entlang der rückwärtigen Grundstücksgrenze und seitlich ab der straßenseitigen festgelegten Baugrenze.

Einfriedungen entlang der öffentlichen Verkehrsfläche sind nur in einem Mindestabstand von 0,5m (lichtes Maß) zur Straßenbegrenzungslinie zulässig. Nähere Begründung-siehe Anlage

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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