Beschlussvorlage - VO/GV04/2015-0337

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Metelsdorf.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 6 Absatz 2 d des Kommunalabgabengesetzes – KAG M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl. M-V 2005 S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833), ist bei der Gebührenberechnung ein Kalkulationszeitraum zu Grunde zu legen, der bei der Straßenreinigung nicht mehr als fünf Jahre umfassen soll. Weichen  am Ende eines Kalkulationszeitraumes die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab, so sind Kostenüberdeckungen spätestens innerhalb von drei Jahren nach Ende des abgeschlossenen Kalkulationszeitraums auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden. Die Gebührensatzung für die Straßenreinigung vom 06.02.2008 war zu überarbeiten, da die für die Gebührensätze zu Grunde gelegte Kalkulation die Jahre 2005 bis 2006 umfasste.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Straßenwinterdienstes sind im Kalkulationszeitraum leicht gestiegen – Produkt 54500.52924. Die Einnahmen bei den  Entgelten für den Winterdienst im Produktbereich 54500.43223 werden dadurch leicht erhöht.

 

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Anlagen

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