Beschlussvorlage - VO/GV04/2015-0383

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Metelsdorf bevollmächtigt

 

Herrn/ Frau

 

 

zur Abgabe einer Negativbescheinigung für die Gemeinde Metelsdorf, dass kein gesetzliches Vorkaufsrecht vorliegt oder dass auf das Vorkaufsrecht verzichtet wird.

(§§ 24 ff und § 22 DschG M-V).

 

 

 

Sachverhalt:

Durch die Notariate wird bei einem Verkauf von Privat an Privat die Gemeinde  aufgefordert eine Negativbescheinigung des Inhalts abzugeben, dass der Gemeinde kein gesetzliches Vorkaufsrecht zusteht oder dass ein etwa bestehendes Vorkaufsrecht nicht ausgeübt wird (§§ 24 ff. BauGB und DschG M-V).

 

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Sachverhalt

 

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Finanz. Auswirkung

 

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