Beschlussvorlage - VO/GV11/2015-0427

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Dem Antrag der Sportgemeinschaft Ventschow e.V. vom 30.10.2015 auf eine pauschale Abrechnung der Gebühr für die Nutzung der Sporthalle in Ventschow wird zugestimmt.

Die Nutzungsgebühr ab dem 01.01.2016 beträgt jährlich 2.500,00 Euro.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Sportgemeinschaft Ventschow e.V. stellt den Antrag für eine pauschale Abrechnung der Sporthallengebühr in Höhe von 2500,00 Euro pro Jahr ab dem Jahr 2016.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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