Beschlussvorlage - VO/GV01/2015-1034

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dorf Mecklenburg beschließt, gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:

 

LWB Sönke Pahl, Dorf Mecklenburg, am 10.11.2015 = 209,99 € Sachspende für die KITA Dorf Mecklenburg (3 Stück Spielzeug- Anhänger Deutz Fahr)

 

Ernst-Otto Pahl, Dorf Mecklenburg, am 10.11.2015 = 200,99 € Sachspende für die KITA Dorf Mecklenburg (1 Deutz Fahr Trettraktor + Anhänger)

 

Daniel Schubert, Karow, am 6.11.2015 = 221,99 € Sachspende für die KITA Dorf Mecklenburg (4 Stück  Deutz Fahr Agrokid Rolly Toys + 1 Fendt Dieselross BIG)

 

MAT Matthias Alms, Groß Stieten, am 10.11.2015 = 459,92 € Sachspende für die KITA Dorf Mecklenburg ( 3 Stück Trettraktor Deutz Fahr)

 

Karsten Brinker, Dorf Mecklenburg, am 9.11.2015 = 169,00 € Sachspende für die KITA Dorf Mecklenburg (1 Aufsitz-Spielzeug)

 

Autohaus Preuss GmbH, Wismar, am 13.11.2015 = 200,00 € Geldspende für FFw Dorf Mecklenburg

 

Wohnungsgesellschaft Dorf Mecklenburg, am 18.11.2015 = 300,00 € Geldspende für FFw Dorf Mecklenburg

 

                                                                                                      

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Bei Beträgen über 100 € bis 1.000 € entscheidet der Hauptausschuss, bei Beträgen über 1.000 € die Gemeindevertretung, über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 KV M-V.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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