Beschlussvorlage - VO/GV12/2015-0412
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Barnekow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Diana Kinne
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Barnekow
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Entscheidung
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08.12.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 6 Absatz 2 d des Kommunalabgabengesetzes KAG M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl. M-V 2005 S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833), ist bei der Gebührenberechnung ein Kalkulationszeitraum zu Grunde zu legen, der bei der Straßenreinigung nicht mehr als fünf Jahre umfassen soll. Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraumes die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab, so sind Kostenüberdeckungen spätestens innerhalb von drei Jahren nach Ende des abgeschlossenen Kalkulationszeitraums auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden. Die Gebührensatzung für die Straßenreinigung vom 11.02.2010 war zu überarbeiten, da die für die Gebührensätze zu Grunde gelegte Kalkulation die Jahre 2006 bis 2008 umfasste.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für den Straßenwinterdienst sind im Kalkulationszeitraum gesunken und die Kosten für die maschinelle Straßenreinigung gestiegen. Die Einnahmen bei den Entgelten für die Straßenreinigung im Produktbereich 54500.43223 werden dadurch leicht erhöht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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34 kB
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22,5 kB
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