Beschlussvorlage - VO/GV10/2015-0506

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Für das Gebiet :       Gemarkung Hohen Viecheln, Flur 2, Flurstücke- Nr. 288/3 ( teilweise ) und     

                                     289/2, westlich der Ortslage Hohen Viecheln, südlich an die Fritz- Reuter-  

                                     Straße - L 031 angrenzend, soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

                                     Das ca. 2 ha große Plangebiet ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

Es werden folgende Planungsziele angestrebt: 

- Neubau eines Feuerwehrgebäudes mit Fahrzeughalle und allen erforderlichen Funktionsbereichen

  sowie den dazugehörigen Parkplätzen,

- Errichtung eines Übungsplatzes,

- der Standort wird ausschließlich für die Neuerrichtung der Feuerwache Hohen Viecheln entwickelt

 

2. Den Planungszielen entsprechend, ist das Baugebiet nach § 11 BauNVO als Sonstiges  

    Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ festzusetzen.

3. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes ist zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß

    § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen.

4. In einer frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen

    Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu

    unterrichten und zur Stellungnahme aufzufordern.

5. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zumachen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das bestehende Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Hohen Viecheln entspricht nicht den vom Gesetzgeber und Unfallversicherungsträger gestellten Anforderungen, um auch in Zukunft einen ordnungsgemäßen Einsatz- und Übungsdienst zu gewährleisten. Gleiches gilt auch für die Anzahl und Anordnung von Parkplätzen für die Einsatzkräfte. Die einzige Möglichkeit, die Feuerwache Hohen Viecheln den personellen und feuerwehrtechnischen Anforderungen anzupassen, ist somit ihr Neubau.

Aufgrund der fehlenden Flächenverfügbarkeit kann der Neubau nur an einem anderen Standort realisiert werden. Nach einer Überprüfung von in Frage kommenden Standorten in Abstimmung der Feuerwehr wurde ein neuer Standort, westlich in Ortsrandlage von Hohen Viecheln an der Fritz- Reuter- Straße – L 031 gefunden.

Die Vorteile des Standortes liegen in der sofortigen Verfügbarkeit der Fläche sowie in seiner verkehrsgünstigen Lage.

Um das Baurecht auf der für den Standort gewählten Fläche, die derzeit landwirtschaftlich genutzt wird, zu schaffen, bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Anlagen

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