Beschlussvorlage - VO/GV10/2015-0507
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohen Viecheln
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau, Verkehr, Gemeindeentwicklung und Umwelt Hohen Viecheln
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Vorberatung
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11.01.2016
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Geplant
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Gemeindevertretung Hohen Viecheln
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Entscheidung
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15.02.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohen Viecheln beschließt, den Flächennutzungsplan wie folgt zu ändern ( 2. Änderung ) :
- Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 11 „Neue Feuerwache Hohen
Viecheln“ wird im Flächennutzungsplan eine Baufläche als Sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung “Feuerwehr“ ausgewiesen.
Somit werden die Planungen der Gemeinde in Übereinstimmung gebracht.
- Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Vorbemerkung :
Um das erforderliche Planungsrecht für den neuen Feuerwehrstandort zu schaffen, wird der Bebauungsplan Nr. 11 „Neue Feuerwache Hohen Viecheln“ aufgestellt.
Dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB zufolge sollen die Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Hierbei muss die derzeitige Darstellung im Flächennutzungsplan von „Fläche für die Landwirtschaft“ in Sondergebiet „Feuerwehr“ geändert werden. Die Änderung des FNP erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes.
Durch die Änderung des FNP werden die Planungen der Gemeinde in Übereinstimmung gebracht.
