Beschlussvorlage - VO/GV09/2008-135

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt aufgrund des § 61 Abs. 3 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Feststellung der Jahresrechnung 2007, die Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen und die Entlastung des Bürgermeisters.

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