Beschlussvorlage - VO/GV09/2008-140

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bobitz bewilligt auf der Grundlage des § 52 der Kommunalverfassung M-V außerplanmäßige Ausgaben   in Höhe von 1.000,00 Euro   für die Aufwendungen beim Löscheinsatz der Freiwilligen Feuerwehren am 23. und 24.09.2008 in Bobitz.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 23.09.2008 ist der Kuhstall des Landhofes Bobitz in Brand geraten. Die Freiwilligen Feuerwehren Bobitz, Beidendorf, Groß Krankow, Dorf Mecklenburg, Bad Kleinen, Losten und Hohen Viecheln waren auf Grund des Brandausmaßes am 23. und 24. September 2008 in Bobitz im Einsatz. Dabei sind besondere Aufwendungen, wie z. B. die Kosten für die Verpflegung der Feuerwehrmänner, von ca. 1.000,00 Euro entstanden.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die außerplanmäßigen Ausgaben entstehen bei der Haushaltsstelle 09/1/13030.59000 – Gemeindewehrführung/Aufwendungen im Einsatz in Höhe von 1.000,00 Euro.

Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgaben erfolgt in voller Höhe aus zusätzlichen Einnahmen der Haushaltsstelle 09/1/90000.00300 – Gewerbesteuer.

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