Beschlussvorlage - VO/GV09/2008-141

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bobitz bewilligt auf der Grundlage des § 52 der Kommunal-

verfassung M-V überplanmäßige Schulkostenbeiträge in Höhe von 2.500,00 Euro

auf der Haushaltsstelle 22000.67200 im Verwaltungshaushalt 2008 der Gemeinde Bobitz.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für den Schulbesuch der Haupt- und Realschüler der Gemeinde Bobitz sind im Haushalt 2008 Ausgaben in Höhe von 56.500 Euro veranschlagt. Der Haushaltsansatz wird jedoch mit einem Betrag von rund 2.500 Euro überschritten. Der Schulkostenbeitrag der Regionalen Schule Bad Kleinen war zu niedrig geplant. Der Schulkostenbeitrag hat sich von 922,28 € /Schüler im Jahr

2007 auf 1.112,94 €/Schüler in diesem Jahr erhöht.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die überplanmäßigen Ausgaben entstehen bei der Haushaltsstelle 09/1/22000.67200-Schulkostenbeiträge Haupt- und Realschüler in Höhe von 2.500,00 Euro.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt in voller Höhe aus zusätzlichen Einnahmen der Haushaltsstelle 09/1/90000.00300 – Gewerbesteuer.

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