Beschlussvorlage - VO/GV04/2015-0366

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung stimmt der Vereinbarung über die Bereitstellung von Trinkwasser zu Löschwasserzwecken aus dem öffentlichen Trinkwasserversorgungssystem zwischen dem Zweckverband Wismar und der Gemeinde Metelsdorf zu.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Löschwasserversorgung der Gemeinde ist eine Pflichtaufgabe, welche im § 3 des Brandschutzgesetztes M-V klar definiert ist. Bisher wurde die Entnahme von Löschwasser aus dem Hydrantensystem durch den Zweckverband Wismar geduldet. Diese Löschwasserentnahme diente jedoch lediglich der Erstbrandbekämpfung und stellte keine Garantie dar, dass ausreichend Löschwasser bereitgestellt wird.

 

Die Entnahme des Löschwassers wurde durch den Zweckverband Wismar in Höhe des Trinkwasserpreises abgerechnet. Der vorhandene Vertrag dient der Regelung, dass durch den Zweckverband Wismar zukünftig in allen Orten nach Möglichkeit ausreichend Löschwasser aus dem Trinkwassernetz bereitgestellt wird. Hierzu wird durch den Zweckverband Wismar ein Hydrantenplan erarbeitet, auf welchem die genauen Löschwasserentnahmewerte verzeichnet sind.

 

Die Notwendigkeit des Abschluss des Vertrages ergibt sich auch aus der zunehmenden Abfrage des Landkreises Nordwestmecklenburg im Rahmen der Baugenehmigung. Hier wird die Gemeinde aufgefordert, eine exakte Aussage zur Löschwassergrundversorgung auf der Grundlage des § 2 Brandschutzgesetzes M-V zu tätigen. Bisher liegen für eine solche Aussage nur ungenaue Zahlen vor, da grundsätzlich nicht davon auszugehen ist, dass in allen Dörfern ausreichend Löschwasser zur Verfügung steht.

 

Nach Abschluss des Vertrages können dann die vorhandenen Hydrantenpläne in die Einsatzdokumentationen der FF eingearbeitet werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

?         0,62 € / m³ verbrauchtes Löschwasser

?         42 € pro Hydrant und Jahr

 

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Anlagen

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