Beschlussvorlage - VO/GV04/2015-0387

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Metelsdorf beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V, die Feststellung der Jahresrechnung 2010.

Im Haushaltsjahr 2010 aufgetretene Haushaltsüberschreitungen gelten als genehmigt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zu beschließen.

Aufgrund der Umstellung der Haushaltswirtschaft von der Kameralistik auf die Doppik, war die Umstellungsphase erst mit der Beschlussfassung zur Eröffnungsbilanz abgeschlossen. Danach konnte der erste doppische Jahresabschluss erstellt werden.

Der Jahresabschluss, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang, wurden durch den Rechnungsprüfungs-ausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen am 12.11.2015 geprüft und der abschließende Bestätigungsvermerk wurde erteilt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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