Beschlussvorlage - VO/GV04/2015-0391

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Metelsdorf beschließt dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 6/90 „Gewerbegebiet Dammhusen“ – 2. Änderung der Hansestadt Wismar zuzustimmen. Die Gemeinde Metelsdorf hat keine Hinweise oder Bedenken.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Hansestadt Wismar  beabsichtigt die Satzung über die 2. Änderung des B-Planes Nr. 06/90 „Gewerbegebiet Dammhusen“ aufzustellen. Im Rahmen dieser Änderung werden zwei Teilgeltungsbereiche betrachtet. Im Teilgeltungsbereich 1 verfolgt die Stadt Wismar das Ziel, eine ca. 1,2 ha große Fläche, die derzeit als Teil eines Sonstigen Sondergebietes nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel-Teppichhaus“ definiert ist, als Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO auszuweisen. Grund für diese Planänderung ist der Umstand, dass das Sonstige Sondergebiet in seiner jetzigen Größe nicht mehr benötigt wird. Innerhalb des Teilgeltungsbereiches 2 kann auf die Ausweisung von öffentlichen Parkflächen südlich der Wendeanlage verzichtet werden. Diese Parkplätze sind nicht erforderlich. Durch die Festsetzung eines Gewerbegebietes nach § 8 BauNVO können die Erschließungsbedingungen für die anliegenden Grundstücke verbessert werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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