Beschlussvorlage - VO/GV10/2008-081
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlegung von Rohrleitungen in der Ortslage Neu Viecheln in den öffentlichen Bereich
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Kathrin Gronow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Hohen Viecheln
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Entscheidung
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25.09.2008
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Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Hohen Viecheln beschließt der Verlegung der Rohrleitungen in den öffentlichen Bereich zuzustimmen. Die Erstattung der zusätzlichen Aufwendungen für den Wasser- und Bodenverband „Wallensteingraben-Küste“ i. H. v. ca. 10.200,00 Euro erfolgt durch Entnahme aus den Rücklagen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der
Wasser- und Bodenverband „Wallensteingraben-Küste“ informierte mit
Schreiben vom 10.09.2008 über die Instandsetzung der Rohrleitung (Gewässer-Nr.
4/7/3) in der Ortslage Neu Viecheln, westlich der K 37, da diese äußerst marode
ist. Die marode Leitung verläuft wenige Meter neben dem gemeindeeigenen Weg auf
privaten Flurstücken.
In
Verbindung mit der, durch den Verband geplanten Reparatur besteht die
Möglichkeit, die Leitung in den öffentlichen Bereich zu verlegen. Damit würden
sich wesentliche Anforderungen zur eigentumsrechtlichen Bereinigung im Sinne
des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes - VerFlBerG - (s. Anlage 1)
erübrigen.
Die
für den Verband, durch das Verlegen der Leitung in den öffentlichen Bereich,
entstehenden Mehrkosten (s. Anlage 2) sind nach dem § 65 des Wassergesetzes des
Landes M-V zusätzliche Aufwendungen, welche von der Gemeinde Hohen Viecheln zu
erstatten sind. Diese Mehrkosten betragen ca. 10.200,00 Euro.
