Beschlussvorlage - VO/GV10/2008-081

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Hohen Viecheln beschließt der Verlegung der Rohrleitungen in den öffentlichen Bereich zuzustimmen. Die Erstattung der zusätzlichen Aufwendungen für den Wasser- und Bodenverband „Wallensteingraben-Küste“ i. H. v. ca. 10.200,00 Euro erfolgt durch Entnahme aus den Rücklagen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Wasser- und Bodenverband „Wallensteingraben-Küste“ informierte mit Schreiben vom 10.09.2008 über die Instandsetzung der Rohrleitung (Gewässer-Nr. 4/7/3) in der Ortslage Neu Viecheln, westlich der K 37, da diese äußerst marode ist. Die marode Leitung verläuft wenige Meter neben dem gemeindeeigenen Weg auf privaten Flurstücken.

 

In Verbindung mit der, durch den Verband geplanten Reparatur besteht die Möglichkeit, die Leitung in den öffentlichen Bereich zu verlegen. Damit würden sich wesentliche Anforderungen zur eigentumsrechtlichen Bereinigung im Sinne des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes            - VerFlBerG - (s. Anlage 1) erübrigen.

 

Die für den Verband, durch das Verlegen der Leitung in den öffentlichen Bereich, entstehenden Mehrkosten (s. Anlage 2) sind nach dem § 65 des Wassergesetzes des Landes M-V zusätzliche Aufwendungen, welche von der Gemeinde Hohen Viecheln zu erstatten sind. Diese Mehrkosten betragen ca. 10.200,00 Euro.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

- 10.200,00 € (Deckung durch Rücklagenentnahme)

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