Beschlussvorlage - VO/GV08/2016-1633

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:  Der Sozialausschuss beschließt, entsprechend der angefügten Anlage den Vereinen und Verbänden finanzielle Zuweisungen im Rahmen des Haushaltsansatzes zu gewähren. Die Gewährung der Zuschüsse gilt vorbehaltlich der Erlangung der Rechtskraft durch die Genehmigung und Veröffentlichung des Haushaltes.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt: Die Gemeinde Bad Kleinen gewährt den Vereinen und Verbänden jährlich Zuschüsse für ihre Vereinsarbeit. Der Sozialausschuss entscheidet eigenständig, wer welchen Zuschuss erhält. Bei den Zuschüssen handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Bad Kleinen.

Da der Haushalt noch zur Genehmigung bei der Rechtsaufsichtsbehörde liegt und nach der Genehmigung die Veröffentlichung vorgeschrieben ist, erfolgt die Auszahlung der finanziellen Mittel erst nach der Rechtskraft des Haushaltes

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Der Haushalt der Gemeinde wird mit Mitteln in Höhe von 7.200 € in dem Produkt und Konto 28100 5419000 belastet.

 

 

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Anlagen

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