Beschlussvorlage - VO/GV04/2016-0395
Grunddaten
- Betreff:
-
Breitbandausbau im Rahmen des Bundesförderprogramms ab 2015/Mittelbereitstellung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Metelsdorf
|
Entscheidung
|
|
|
19.01.2016
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln des Haushalts 2016 und der Genehmigung der Kommunalaufsicht den Eigenanteil der Gemeinde in Höhe von maximal 10 % der Wirtschaftlichkeitslücke für den Breitbandausbau im Haushalt 2016 zur Verfügung zu stellen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Breitbandkompetenzzentrum M-V (BKZ) hat uns die Gebietskulisse für Pilotprojekte Breitbandausbau vorgeschlagen (siehe Anhang). Bei der Auswahl der drei Gebiete wurden die aktuelle Versorgungssituation und die Ergebnisse der Markterkundung 2015 sowie weitere Kriterien wie Investitionsvolumen, administrative und Clustergenzen, berücksichtigt. Die 5 genannten Gemeinden des Amtes Dorf Mecklenburg- Bad Kleinen zählen zu den unterversorgtesten Gebieten im Landkreis NWM, in denen auch in den nächsten drei Jahren kein eigeninvestiver Ausbau eines TK- Anbieters erfolgen wird. Das Breitbandkompetenzzentrum und der Landkreis sehen im Zuschnitt dieser Gebiete auch die größten Erfolgschancen in der Bewertung nach dem Scoring- Modell des Bundes. Der Landkreis NWM beabsichtigt, für diese drei Pilote je einen Förderantrag zu stellen. Der erste Aufruf (Call) im Rahmen des Bundesprogramms zur Förderung des Breitbandausbaus ist am 17. November 2015 erfolgt. Er ist bis zum 31. Januar 2016 geöffnet. (Deadline). Das BKZ hatte Anfang Dezember ein Interessenbekundungsverfahren veröffentlicht, um abzuklären, ob es TK Anbieter gibt, die bereit sind, unter Ausgleich ihrer Wirtschaftslücke durch Fördermittel, hier auszubauen. Parallel dazu müssen jetzt die betroffenen Gemeinden abgefragt werden, ob sie zur Teilnahme am Ausbauprojekt bereit sind. Nach bisherigen Aussagen beträgt der gemeindliche Eigenanteil mindestens 10%. Dazu ist von den Gemeinden bis zum 20.01.2015 ein Grundsatzbeschluss erforderlich. Leider kann die Höhe des Eigenanteiles noch nicht beziffert werden, da das Interessenbekundungsverfahren jetzt erst beginnt. Wir können nur alles versuchen parallel anzuschieben, da sonst die Antragsfrist 31.01.2016 für den ersten Call nicht eingehalten werden kann oder die Gemeinde bei der Beantragung nicht berücksichtigt wird.
Notwendigkeit:
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Beantragungsfrist 31.01.2016 beim Bund für die Gewährung von Mitteln und da bis zu diesem Zeitpunkt keine weitere Gemeindevertretersitzung stattfindet.
Hinweis des Amtes:
Alle Dokumente sind auf der Homepages der BMVI
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/DG/bmvi-foerderprogramm-breitbandausbau.html veröffentlicht.
Weitere Dokumente finden Sie auf der Internetseite www.ego-mv.de/Breitband
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
485,7 kB
|
