Beschlussvorlage - VO/GV01/2015-1039
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme der Gemeinde zum Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 6/90 "Gewerbegebiet Dammhusen" - 2. Änderung der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Dorf Mecklenburg
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Vorberatung
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19.01.2016
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Erledigt
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Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
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Entscheidung
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16.02.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Hansestadt Wismar beabsichtigt die Satzung über die 2. Änderung des B-Planes Nr. 06/90 „Gewerbegebiet Dammhusen“ aufzustellen. Im Rahmen dieser Änderung werden zwei Teilgeltungsbereiche betrachtet. Im Teilgeltungsbereich 1 verfolgt die Stadt Wismar das Ziel, eine ca. 1,2 ha große Fläche, die derzeit als Teil eines Sonstigen Sondergebietes nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel-Teppichhaus“ definiert ist, als Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO auszuweisen. Grund für diese Planänderung ist der Umstand, dass das Sonstige Sondergebiet in seiner jetzigen Größe nicht mehr benötigt wird. Innerhalb des Teilgeltungsbereiches 2 kann auf die Ausweisung von öffentlichen Parkflächen südlich der Wendeanlage verzichtet werden. Diese Parkplätze sind nicht erforderlich. Durch die Festsetzung eines Gewerbegebietes nach § 8 BauNVO können die Erschließungsbedingungen für die anliegenden Grundstücke verbessert werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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365,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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4,6 MB
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