Beschlussvorlage - VO/GV01/2016-1051

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Dorf Mecklenburg beschließt gemäß § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern das bestehende Haushaltssicherungskonzept fortzuschreiben.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 43 Abs. 6 der Kommunalverfassung M-V ist der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung auszugleichen.

Kann der Ausgleich nicht erreicht werden, ist gemäß § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine ordentliche Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden. Es ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird (Konsolidierungszeitraum).

Der Haushalt 2016 konnte im Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen werden. Der Ausgleich des Finanzhaushaltes ist nur möglich durch die Inanspruchnahme von Kassenkreditmitteln bzw. zur Finanzierung der Investitionen, durch die Aufnahme eines Investitionskredites.

Grundlage bildet das Haushaltssicherungskonzept aus dem Jahr 2010, welches jährlich fortgeschrieben wird.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...