Beschlussvorlage - VO/GV01/2016-1055
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Birgit Lappann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
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Entscheidung
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16.02.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dorf Mecklenburg beschließt, gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spende:
Malermeister Riek, am 20.12.2015 = 700,01 € Sachspende für die MZH Dorf Mecklenburg (Vorhalten einer Rollrüstung)
Baugeschäft M.Liedtke, am 21.12.2015 = 489,49 € Sachspende für KITA Dorf Mecklenburg (div. Spielzeug)
Elekto Möller GmbH, am 10.09.2015 = 164,72 € Sachspende für Dorffest Dorf Mecklenburg ( Baustromschrank aufstellen)
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Bei Beträgen über 100 € bis 1.000 € entscheidet der Hauptausschuss, bei Beträgen über 1.000 € die Gemeindevertretung, über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 KV M-V.
