Beschlussvorlage - VO/GV08/2016-1635

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt, beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe als zuständige Behörde zu beantragen, für die Betriebserlaubnis in der Kindertagesstätte Bad Kleinen die Kapazität der Krippenplätze auf 30 Plätze zu erhöhen und die Anzahl der Kindergartenplätze auf 145 zu senken. Die Änderung soll zum 01.01.2017 erfolgen unter der Voraussetzung, dass das erforderliche Fachpersonal gewonnen werden kann.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Bisher beinhaltet die Betriebserlaubnis für den Kitabereich 24 Krippenplätze und 151 Kindergartenplätze.

In der Vergangenheit und auch für die Zukunft zeichnet sich ab, dass die Betriebserlaubnis für den Kindergarten nicht voll ausgeschöpft wurde und wird. Für den Krippenbereich dagegen können nicht alle Anträge berücksichtigt werden. Einige Kinder gehen zu Tagesmüttern, andere Kinder müssen auf andere Einrichtungen ausweichen. Derzeit werden aktuell mit dem Stand 01.02.2016 17 Kinder im Krippenalter bei den Tagesmüttern betreut.  11 Kinder im Krippenalter gehen in andere Kindereinrichtungen.

Die derzeit geplante Leistungsverhandlung beim Landkreis soll dazu genutzt werden, die Veränderung der Betriebserlaubnis und die Voraussetzungen zu besprechen.

Die Umsetzung soll zum 01.01.2017 erfolgen. Der lange Zeitraum ist erforderlich, um ausreichend Vorlauf für die Beschaffung von Personal zu haben. Kann bis dahin kein Fachpersonal gewonnen werden, muss der Zeitplan weiter nach hinten verschoben werden.

Der Landkreis erteilt nur dann eine Änderung der Betriebserlaubnis, wenn die Voraussetzungen, zu denen auch die Einstellung von weiterem Fachpersonal gehört, realisiert wurde.

Die Erhöhung der Kapazität um 6 Krippenkinder bedeutet, dass eine zusätzliche Gruppe aufgemacht wird und dafür entsprechendes Erzieherpersonal gefunden und eingestellt werden muss.

Damit sind auch finanzielle Auswirkungen verbunden. Die Kosten eines Platzes teilen sich auf in Landes- und Kreismittel, Eltern- und Gemeindeanteil. Da auch die Gemeinde einen Anteil zu leisten hat, bleiben von den zusätzlichen Personalkosten auch Kosten bei der Gemeinde als kommunaler Anteil.

Für die Betreuung in der Einrichtung ist ein Raum vorhanden, der bisher auch genutzt wurde, wenn die Kapazität für die Krippenkinder kurzzeitig erhöht werden musste. In wie weit weitere materielle Voraussetzungen geschaffen werden müssen, wird im Vorfeld mit dem Fachdienst Jugend des Landkreises Nordwestmecklenburg geklärt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für 6 weitere Krippenkinder werden bei dem notwendigen Personalschlüssel zusätzlich 1,21 VbE benötigt. Diese erhöhen die Gesamtpersonalkosten im Haushalt. Die Höhe der Personalkosten ist abhängig von den Einstufungsvoraussetzungen nach dem TVöD. Personelle Einsparungen im Bereich des Kindergartens ergeben sich nicht, da es keinen Personalüberhang gibt und der personalbedarf monatlich entsprechend der vorhandenen Kinderzahl neu berechnet wird. .

 

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