Beschlussvorlage - VO/AA07/2016-0363

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen beschließt aufrgund des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung der Jahresrechnung 2010. Im Haushaltsjahr 2010 aufgetretene Haushaltsüberschreitungen gelten als genehmigt.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Amtsausschuss hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zu beschließen.

Aufgrund der Umstellung der Haushaltswirtschaft von der Kameralistik auf die Doppik, war die Umstellungsphase erst mit der Beschlussfassung der Eröffnungsbi-

lanz abgeschlossen. Danach konnte erst der erste doppische Jahresabschluss erstellt werden.

Der Jahresabschluss, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang, wurden durch den Rechnungsprüfungs-ausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen am 12.11.2015 geprüft und der abschließende Bestätigungsvermerk wurde erteilt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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