Beschlussvorlage - VO/AA07/2016-0367

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt aufgrund des § 60 (5) der Kommunalverfassung M-V die Entlastung des Amtsvorstehers für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2010.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Amtsausschuss hat gemäß § 60 (5) der Kommunalverfassung M-V über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zu beschließen. Er entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Amtsvorstehers.

Verweigert der Amtsausschuss die Entlastung oder spricht er diese mit Einschränkungen aus, so hat er dafür Gründe anzugeben.

Im Rahmen der örtlichen Prüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen den Jahresabschluss 2010 geprüft und den abschließenden Bestätigungsvermerk erteilt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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