Beschlussvorlage - VO/GV11/2016-0434
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Birgit Lappann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Ventschow
|
Entscheidung
|
|
|
07.03.2016
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ventschow beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spende:
Herr Dieter Voß, Ventschow, am 09.01.2016 = 1.969,00 € Sachspende für Neujahrsempfang des Bürgermeisters
MOS GmbH, Ventschow, am 16.12.2015 = 210,26 € Sachspende für Kinderweihnachtsfeier
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Bei Beträgen über 100 € bis 1.000 € entscheidet der Hauptausschuss, bei Beträgen über 1.000 € die Gemeindevertretung, über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen im Sinne von§ 44 KV M-V.
