Beschlussvorlage - VO/GV01/2016-1066

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt das Einvernehmen zur Erweiterung des Tierheims – Neubau Hundehaus auf dem Flurstück 206, Flur 2, Gemarkung Dorf Mecklenburg, zu erteilen. Zudem wird dem Abweichungsantrag von den Vorschriften der Abstandsflächen (hier Überdeckung der Abstandsflächen) zugestimmt.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Es wurde ein Bauantrag zur Errichtung eines Hundehauses gestellt. Dieses Gebäude soll auf dem Gelände des Tierheims errichtet werden. Die Grundfläche beträgt 382,90m². Grundriss siehe Anlage. Es wird die Abweichung von den Vorschriften zu den Abstandsflächen gem. § 6 LBauO M-V für das Gebäude beantragt.

Der im Lageplan dargestellte Abstand zwischen der Südfassade des geplanten Hundehauses und dem Vorbau des bestehenden Toilettengebäudes beträgt lediglich 5,05m und entspricht damit nicht der LBauO M-V §6 (mind. 6,00m). In diesem 1,80m breiten Bereich kommt es zu einer Überdeckung der beiden Abstandsflächen von 95cm. Im Brandschutzgutachten wird ein Mindestabstand  von 5,00m zwischen Gebäuden gefordert, der auch zwischen dem Hundehaus und dem Vorbau des Toilettengebäudes eingehalten wird..

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...