Beschlussvorlage - VO/GV08/2016-1668

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Kein Beschluss, nur Beratung und Diskussion
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Am 27.04.2010 hat die Gemeinde Bad Kleinen einen Beschluss zur Beschulung eines behinderten Kindes in der Regionalen Schule mit Grundschule „Am Schweriner See“ Bad Kleinen gefasst.

In der Begründung dazu heißt es, dass die Gemeinde Bad Kleinen mit dem behindertengerechten Umbau in der Lage ist, sich mit dem Alleinstellungsmerkmal zu einer Schule auf dem Territorium des Landkreises zu entwickeln, in der behinderte Kinder die Schule besuchen können.

Für die Umsetzung dieses Alleinstellungsmerkmales hat die Gemeinde Bad Kleinen in 2010 begonnen, in den behindertengerechten Umbau der Grundschule zu investieren.

In den Jahren 2012-2013 wurden im Grundschulgebäude 2 Treppenschrägaufzüge und ein Fahrstuhl eingebaut. Die Gesamtbaukosten beliefen sich auf 68.035 Euro.

In 2013 wurde mit der Planung für den Umbau des Regionalschulgebäudes begonnen. Dabei wurde festgestellt, dass das gesamte Brandschutzkonzept auf diesen Umbau abgestimmt werden muss und Umbauten im großen Stil für die Erfüllung der baulichen Anforderungen notwendig sind.

Dafür sind bisher Kosten für die Planung und das Brandschutzkonzept in Höhe von 113.188,49 Euro angefallen. Das Vorhaben befindet sich in der Baugenehmigungsphase.

Mit der Schulentwicklungsplanung für den Zeitraum der Schuljahre 2015/2016 bis 2019/2020 und der Begründung zur Erhaltung der Schule Bad Kleinen hat sich die Gemeinde Bad Kleinen noch einmal zu dem Alleinstellungsmerkmal Beschulung behinderter Kinder bekannt und es als einen erforderlichen Grund zur Erhaltung der Regionalen Schule mit Grundschule „Am Schweriner See“ Bad Kleinen erklärt. Der entsprechende Beschluss wurde am 03.12.2014 in der Gemeindevertretung gefasst.

Die Schulleitung war in die einzelnen Phasen der Bauvorbereitung für die Schaffung der baulichen Voraussetzungen für das Alleinstellungsmerkmal mit einbezogen. Im Vorfeld gab es mehrere Beschlüsse der Gemeindevertretung für die Umsetzung der baulichen Voraussetzungen.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
Bei einer Entscheidung gegen die Beschulung behinderter Kinder mit Einschränkungen im körperlichen Bereich wären die Kosten für die Ausstattung der Grundschule mit Fahrstühlen in Höhe von 68.035 € und  Planungskosten und Kosten des Brandschutzkonzeptes in Höhe von bisher 113.188,49 € für den Einbau eines Fahrstuhles in das Gebäude der Regionalschule ohne Nutzen.
 

 

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