Beschlussvorlage - VO/GV01/2016-1078

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2010.
Im Haushaltsjahr 2010 aufgetretene Haushaltsüberschreitungen gelten als genehmigt.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses bis spätestens zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres zu beschließen.

Aufgrund der Umstellung der Haushaltswirtschaft von der Kameralistik auf die Doppik, war die Umstellungsphase erst mit der Beschlussfassung zur Eröffnungsbilanz abgeschlossen. Danach konnte der erste doppische Jahresabschluss erstellt werden.

Der Jahresabschluss, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang, wurden durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen am 17.03.2016 geprüft und der abschließende Bestätigungsvermerk wurde erteilt.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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