Beschlussvorlage - VO/GV01/2016-1079

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommu-

nalverfassung M-V über die Entlastung des Bürgermeisters für das abgeschlossene Haus-

haltsjahr 2010.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zu beschließen. Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters.

Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht sie diese mit Einschrän-

kungen aus, so hat sie dafür die Gründe anzugeben.

Im Rahmen der örtlichen Prüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen den Jahresabschluss geprüft und den abschließenden Bestäti-

gungsvermerk erteilt.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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