Beschlussvorlage - VO/GV03/2016-0390

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Groß Stieten beruft Michael Hundt aus der Funktion des stellvertretenden Gemeindewehrführers ab und erteilt die Zustimmung zur Wahl in die Funktion des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Groß Stieten.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Der stellvertretende Gemeindewehrführer, Herr Michael Hundt,  hat schriftlich um Abberufung als stellvertretender Gemeindewehrführer gebeten, da er sich zur Wahl als Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr gestellt hat.

Gemäß § 23 Abs. 1 Nr.4 Beamtenstatusgesetz sind Beamte zu entlassen, wenn Sie die Entlassung in schriftlicher Form verlangen.

Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg- Vorpommern(BrSchG M-V) Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.12.2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 612) wählen die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr aus ihrer Mitte für sechs Jahre den Gemeindewehrführer und seinen Stellvertreter.

Bei der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Groß Stieten am 12.02.2016 wurde der Kamerad Michael Hundt mit der beschlussnotwendigen 2/3 Mehrheit zum Gemeindewehrführer gewählt.

Gemäß § 12 Abs.1 Satz BrSchG M-V werden die Gewählten nach Zustimmung der Gemeindevertretung zu Ehrenbeamten ernannt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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