Beschlussvorlage - VO/GV08/2016-1686

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung der Jahresrechnung 2010.

Im Haushaltsjahr 2010 aufgetretene Haushaltsüberschreitungen gelten als genehmigt.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zu beschließen.

Aufgrund der Umstellung der Haushaltwirtschaft von der Kameralistik auf die Doppik, war die Umstellungsphase erst mit der Beschlussfassung der Eröffnungsbilanz abgeschlossen. Danach konnte erst der erste doppische Jahresabschluss erstellt werden.

Der Jahresabschluss, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang, wurden durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen am 14.04.2016 geprüft und der abschließende Bestätigungsvermerk wurde erteilt/nicht erteilt*.

(*Ergebnis lag zur Vorlagenerstellung noch nicht vor)
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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