Beschlussvorlage - VO/GV11/2016-0445

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Ventschow beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunal-

verfassung M-V die Entlastung des Bürgermeisters für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2010.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zu beschließen. Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters.

Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht sie diese mit Einschrän-

kungen aus, so hat sie dafür die Gründe anzugeben.

Im Rahmen der örtlichen Prüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen den Jahresabschluss 2010 geprüft und den abschließenden Bestätigungsvermerk erteilt.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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