Beschlussvorlage - VO/GV04/2016-0410
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Ausschreibung der maschinellen Straßenreinigung im Bereich der Gemeinde Metelsdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Diana Kinne
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Metelsdorf
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Entscheidung
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03.05.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Derzeitig sind im Bereich der Gemeinde Metelsdorf auf der Grundlage der Straßenreinigungssatzung alle kommunalen Straßen durch die anliegenden Grundstückseigentümer zu reinigen. Auf Grund der Zunahme des Durchgangsverkehrs, insbesondere im Bereich der Mecklenburger Straße, ist zu überdenken, ob hier den anliegenden Grundstückseigentümern die Durchführung der Reinigungspflicht überhaupt zugemutet werden kann. Durch verschiedene Gerichtsentscheidungen wurde festgelegt, dass Anlieger damit überfordert sind, Fahrbahnen von Hauptverkehrsstraßen und Hautdurchgangsstraßen wegen des darin zu sehenden Risikos sauberzuhalten. Ausschlaggebend ist die sich wegen des Verkehrs ergebende Gefahr für Leib oder Leben des die Fahrbahn Reinigenden. Privatpersonen tragen, anders als kommunales Reinigungspersonal, keine auffällige Schutzkleidung. Zudem haben sie keine Kompetenz, die Fahrbahn vorübergehend zu sperren.
Bisher erfolgte im Bereich der Gemeinde Metelsdorf im Rahmen des Winterdienstvertrages eine einmalige maschinelle Straßenreinigung zur Streugutaufnahme nach Ende der Winterdienstsaison.
Für die Ausschreibung der maschinellen Straßenreinigung ist ein Leistungsverzeichnis zu erarbeiten. Hier sind die zu reinigenden Straßen und die Reinigungshäufigkeit einzutragen.
Folgende Straßen sollen in das Leistungsverzeichnis aufgenommen werden
1.
2.
3.
4.
.
.
.
Die maschinelle Reinigung der Straßen soll
- Monatlich oder
- Vierteljährlich oder
- .
erfolgen.
Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Metelsdorf wird entsprechend der Festlegungen im Bereich der Reinigungsklassen geändert.
Die Gebührensatzung für die Straßenreinigung wird ebenfalls geändert, da die Kosten für die maschinelle Straßenreinigung zu 80 % auf die anliegenden Grundstückseigentümer umgelegt werden. Die Gemeinde zahlt grundsätzlich 20 % als Allgemeininteresse an der Straßenreinigung.
Entsprechend einer vorgenommenen Schätzung würden für die maschinelle Reinigung nur im Bereich der Mecklenburger Straße pro Kehrgang Kosten in Höhe von ca. 350,00 € brutto entstehen.