Beschlussvorlage - VO/GV09/2016-0883

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt, den Amtsvorsteher zu bevollmächtigen, die in der Anlage enthaltene Allgemeinverfügung zu erlassen und zu veröffentlichen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Regelmäßig zu Wahlen egal auf welcher Ebene, wird das Ortsbild von Bobitz und den Ortsteilen durch eine Vielzahl von Wahlplakaten gestört. Da sowohl die Zeiten zur Entsorgung der Wahlplakate nach der Wahl und die Anzahl der aufzuhängenden Plakate durch eine vorschlagsberechtigte Gruppierung (Partei oder Wählervereinigung) nicht geregelt sind, gibt es die Notwendigkeit entsprechende Festlegungen zu treffen. In der vorgeschlagenen Satzung werden solche Regelungen getroffen.

Zuständig für den Erlass der Verfügung ist die zuständige Ordnungsbehörde, hier der Amtsvorsteher des Amtes Dorf Mecklenburg- Bad Kleinen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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