Beschlussvorlage - VO/GV09/2016-0891

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt der Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Errichtung einer Garage/Carport für das vorhandene Wohnhaus auf den Flurstücken 1/6, 1/7 und 2, Flur 1, Gemarkung Bobitz, Wismarsche Straße 10 zu erteilen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Der Antragsteller möchte mit der Bauvoranfrage geklärt haben, ob die Errichtung eines EFH auf einer Teilfläche des Flurstückes 1/7 (dieses ist zurzeit noch kommunal)  sowie die Errichtung von Nebenanlagen auf den Flurstücken 1/6 und 2 planungsrechtlich zulässig sind. Aufgrund des Eingangs war eine vorherige Beratung im Bauausschuss nicht möglich. Die Frist zur Stellungnahme endet vor dem nächsten Bauausschuss.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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