Beschlussvorlage - VO/GV11/2008-072

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Ventschow bewilligt auf der Grundlage des § 52 der Kommunalverfassung M-V überplanmäßige Schulkostenbeiträge

                                    in Höhe von 2.900,00 €

auf der Haushaltsstelle 21000.67200 im Verwaltungshaushalt 2008 der Gemeinde Ventschow.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für den Schulbesuch der Grundschüler der Gemeinde Ventschow sind im Haushalt 2008 Ausgaben in Höhe von 32.800,00 € veranschlagt. Der Haushaltsansatz wird jedoch mit einem Betrag von rund 2.900,00 € überschritten. Gründe für die Haushaltsüberschreitung sind eine um 2 höhere Schülerzahl als geplant und einen höher ausgefallenen Schulkostenbeitrag der Grundschule Warin, der allerdings durch einen gleichzeitig verminderten Schullastenausgleich der Grundschule Lübow, nicht voll wirksam wird.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die überplanmäßigen Ausgaben fallen an bei der Haushalsstelle 11/1/21000.67200 in Höhe von 2.885,18 €.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben ist in voller Höhe durch die Mehreinnahmen der Haushaltsstelle 11/1/91000.20700-Zinsen gewährleistet.

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