Beschlussvorlage - VO/GV12/2016-0485
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme der Gemeinde Barnekow zum Entwurf zur ersten Stufe des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Silke Plieth
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen, Gemeindeentwicklung, Umwelt, Wohnungswirtschaft und Liegenschaften Barnekow
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Vorberatung
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21.04.2016
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Erledigt
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Gemeindevertretung Barnekow
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Entscheidung
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24.05.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Barnekow nimmt zum Entwurf der ersten Stufe des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg, Kapitel 6.5 Energie, wie folgt Stellung:
Der neu ausgewiesene Potentialsuchraum auf Kartenblatt 4, südlich der A 20 im Bereich zwischen Krönkenhagen, Barnekow, Martensdorf und Klüssendorf, wird abgelehnt, da folgende Kriterien nicht eingehalten werden:
- Der Potentialsuchraum überlagert ein FFH-Gebiet und würde dieses in seiner Funktion beeinträchtigen.
- Der Mindestabstand zu gesetzlich geschützten Biotopen, gemäß § 20 NatSchAG wird nicht eingehalten.
- Der Mindestabstand zu Waldflächen wird nicht eingehalten.
- Der Mindestabstand zu Horsten vom Rotmilan, einschließlich des Abstandspuffers wird nicht eingehalten.
- Die Sichtachse zur bestehenden UNESCO-Welterbestätte Wismar, wird beeinträchtig.
- Der Abstand zwischen dem WKA-Gebiet bei Stofferstorf und dem Potenzialsuchraum beträgt weniger als 2,5 km. Wegen der Überschneidung ist die verbleibende Restfläche kleiner als 35 ha.
- Teile des Potenzialsuchraumes liegen laut Landesraumentwicklungsprogramm M-V im Vorbehaltsraum Tourismus.
Die Gemeinde Barnekow fordert die Streichung des ausgewiesenen Potenzialsuchraums.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die 53. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat am 20.01.2016 beschlossen, im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg eine Neufassung des Kapitels 6.5 Energie einschließlich der raumordnerischen Festlegungen für die Eignungsgebiete für Windenergieanlagen vorzunehmen. Gleichzeitig wurde beschlossen, die gemäß § 9 Abs. 3 und § 7 Abs. 2 Landesplanungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern vorgesehene erste Stufe der Beteiligung durchzuführen.
Die öffentliche Auslegung erfolgt vom 29.02.2016 bis zum 30.05.2016.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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5,4 MB
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871,6 kB
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666,2 kB
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695,9 kB
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