Beschlussvorlage - VO/GV01/2016-1090

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt dem Abweichungsantrag vom Bebauungsplan Nr. 1 Wohngebiet Karow, hier örtliche Bauvorschriften- Abweichung von der Einfriedungsart auf den Flurstücken 105/88 und 105/89, Flur 1, Gemarkung Karow zuzustimmen..

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Der Antragsteller beantragt eine Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften, hier von der Einfriedungsart. Es soll straßenseitig eine Winkelstützmauer (aus Beton) ca. 90 cm hoch in Abhängigkeit zum Straßengefälle errichtet werden.

 

Laut B-Plan sind zulässig: lebende Hecken, Ziegelmauern und Holzzäune sowie Mischformen aus den genannten Einfriedungsarten. Die straßenseitigen Grundstückseinfriedungen dürfen eine Höhe von 80 cm über der Oberkante der angrenzenden Erschließungsstraße, gemessen in Fahrbahnmitte, nicht überschreiten.

 

Der Eigentümer hat bereits im Mai 2015 einen Abweichungsantrag hinsichtlich der Einfriedungsart gestellt, hier wurde die Errichtung einer natürlichen Trockenmauer (aus Feldsteinen) ca. 90 cm hoch in Abhängigkeit zum Straßengefälle befürwortet.

 

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Finanz. Auswirkung


 

 

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Anlagen

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