Beschlussvorlage - VO/GV01/2016-1090
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Abweichung vom Bebauungsplan Nr. 1 Wohngebiet Karow, hier örtliche Bauvorschriften - Abweichung von der Einfriedungsart, Flurstück 105/88, 105/89, Flur 1, Gemarkung Karow, Zum Wallensteingraben 18
- Status:
- öffentlich (Vorlage rückverwiesen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Unterbrochen
|
|
Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
|
Entscheidung
|
|
|
10.05.2016
| |||
●
Unterbrochen
|
|
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Dorf Mecklenburg
|
Vorberatung
|
|
|
24.05.2016
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Dorf Mecklenburg
|
Vorberatung
|
|
|
28.06.2016
| |||
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
|
Entscheidung
|
|
|
26.07.2016
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Antragsteller beantragt eine Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften, hier von der Einfriedungsart. Es soll straßenseitig eine Winkelstützmauer (aus Beton) ca. 90 cm hoch in Abhängigkeit zum Straßengefälle errichtet werden.
Laut B-Plan sind zulässig: lebende Hecken, Ziegelmauern und Holzzäune sowie Mischformen aus den genannten Einfriedungsarten. Die straßenseitigen Grundstückseinfriedungen dürfen eine Höhe von 80 cm über der Oberkante der angrenzenden Erschließungsstraße, gemessen in Fahrbahnmitte, nicht überschreiten.
Der Eigentümer hat bereits im Mai 2015 einen Abweichungsantrag hinsichtlich der Einfriedungsart gestellt, hier wurde die Errichtung einer natürlichen Trockenmauer (aus Feldsteinen) ca. 90 cm hoch in Abhängigkeit zum Straßengefälle befürwortet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
170,1 kB
|
