Beschlussvorlage - VO/GV01/2016-1094
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Gewerbegebiet Karow" der Gemeinde Dorf Mecklenburg- im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Dorf Mecklenburg
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Vorberatung
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24.05.2016
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Erledigt
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Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
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Entscheidung
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21.06.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dorf Mecklenburg beschließt, den Bebauungsplan
Nr. 4 „Gewerbegebiet Karow“ im Bereich des Baufeldes GE 2 zu ändern (4. Änderung).
Der Änderungsbereich umfasst die im B- Plan als Gewerbegebiet festgesetzten Flächen
der Firma Ellerhold sowie ein Straßenteilstück der Planstraße B „Akazienstraße“ mit
Wendeanlage. Mit der Planänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen
geschaffen werden, um das als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzte Straßenteilstück im
Bereich der Firma Ellerhold in die gewerbliche Baufläche zu integrieren.
2. Die Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung sowie zur Bauweise
bleiben gegenüber der Ursprungssatzung unverändert. Die Verkehrsfläche wird als
Betriebsfläche in die überbaubare Grundstücksfläche aufgenommen.
3. Da durch die Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt
werden, ist das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB anzuwenden.
4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zumachen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Fa. Ellerhold plant in nächster Zukunft eine Weiterentwicklung des Standortes in Karow und den Neubau von zwei großen Produktionshallen innerhalb der festgesetzten Baugrenzen. Zur Gewährleistung eines reibungslosen Betriebsablaufs und Erfüllung vorgeschriebener Sicherheitsstandards wird es erforderlich, die öffentliche Straße in das Betriebsgelände zu integrieren und das Betriebsgelände abzuschließen. Dazu ist es notwendig, die im Änderungsbereich befindlichen Straßenflurstücke an die Fa. Ellerhold rückzuübertragen. Die Rückübertragung wurde bereits beschlossen. Mit der B- Planänderung sollen nunmehr die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des Beschlusses geschaffen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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