Beschlussvorlage - VO/GV01/2016-1094

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dorf Mecklenburg beschließt, den Bebauungsplan  

    Nr. 4 „Gewerbegebiet Karow“ im Bereich des Baufeldes GE 2 zu ändern (4. Änderung).

    Der Änderungsbereich umfasst die im B- Plan als Gewerbegebiet festgesetzten Flächen

    der Firma Ellerhold sowie ein Straßenteilstück der Planstraße B „Akazienstraße“ mit

    Wendeanlage.  Mit der Planänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen  

    geschaffen werden, um das als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzte Straßenteilstück im

    Bereich der Firma Ellerhold in die gewerbliche Baufläche zu integrieren.  

2. Die Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung sowie zur Bauweise        

    bleiben gegenüber der Ursprungssatzung unverändert. Die Verkehrsfläche wird als

    Betriebsfläche in die überbaubare Grundstücksfläche aufgenommen.

3. Da durch die Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt

    werden, ist das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB anzuwenden.

4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zumachen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Fa. Ellerhold plant in nächster Zukunft eine Weiterentwicklung des Standortes in Karow und den Neubau von zwei großen Produktionshallen innerhalb der festgesetzten Baugrenzen. Zur Gewährleistung eines reibungslosen Betriebsablaufs und Erfüllung vorgeschriebener Sicherheitsstandards wird es erforderlich, die öffentliche Straße in das Betriebsgelände zu integrieren und das Betriebsgelände abzuschließen. Dazu ist es notwendig, die im Änderungsbereich befindlichen Straßenflurstücke an die Fa. Ellerhold rückzuübertragen. Die Rückübertragung wurde bereits beschlossen. Mit der B- Planänderung sollen nunmehr die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des Beschlusses geschaffen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

 

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Anlagen

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